Tinnitusberatung

Die Wahrnehmung von Ohrgeräuschen („Tinnitus“ im engeren Sinn bezeichnet ein „Klingeln“, als Diagnosebegriff umfasst der Tinnitus jedoch zunächst einmal alle Arten von Ohrgeräuschen, seien es hohe Töne, ein Summen, tiefes Rauschen, etc.) betrifft im Lauf des Lebens ca. 25% aller Menschen. Nur ein Teil der Betroffenen empfindet die Geräusche als belastend oder als Krankheit. Da viele Patienten mit akutem oder chronischem Tinnitus gleichzeitig auch eine Hörstörung haben, wird als Grundlage der Beratung immer ein Hörtest mit Tinnitusbestimmung und -verdeckung durchgeführt. Ergänzende Untersuchungen (BERA, MRT des Kopfes, neurologische und orthopädische Untersuchung) können von hier aus veranlasst werden. Eine medikamentöse Behandlung ist in den ersten Wochen nach Auftreten des Tinnitus unter Umständen möglich, das hängt von den begleitenden Faktoren der Tinnitusentstehung ab. Danach richtet sich die Behandlung des Tinnitus am Leidensdruck des Patienten und der begleitenden Hörstörung aus. Auch eine Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis) kann zusätzlich zum Tinnitus oder als eigenständiges Beschwerdebild auftreten.

Mögliche Therapieformen bei chronischem Tinnitus und Hyperakusis schließen die Verordnung von Hörgeräten, Tinnitus-Noisern und Kombinationsgeräten ein sowie die Anleitung zur Hörtherapie und zum Erlernen eines Entspannungsverfahrens.

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