Hördiagnostik und Hörgeräteverordnung

Wir führen den Tonhörtest im Frequenzbereich von 125 Hz bis 10 kHz durch sowie bei sich abzeichnenden Sprachverständnisstörungen auch die Sprachaudiometrie.  Objektive Hörmessungen mittels otoakustischer Emissionen (mit empfindlichen Sonden im Gehörgang messbarer Schall, der von den äußeren Haarsinneszellen im Innenohr ausgesendet wird),  der Reflexaudiometrie und der Hirnstammaudiemtrie (BERA) können ergänzend notwendig sein. Sollten Hörgeräte verordnet werden, beraten wir Sie vor dem Gang zum Akustiker und überprüfen die Qualität der Anpassung vor der Endabnahme.

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